So funktionieren die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Die Gesetze für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen sind in Kraft getreten. Für einen Großteil des Strom-, Gas- und Wärmeverbrauchs werden die Preise gedeckelt.
Was muss ich als Kundin/Kunde der SWG tun?
Sie müssen nichts tun. Wir als SWG berücksichtigen die Entlastung durch die Preisbremsen automatisch.
Kundinnen und Kunden erhalten von uns demnächst eine detailierte Information über ihren konkreten Entlastungsbetrag/ihren neuen Abschlag. Alle, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag haben oder per Überweisung oder in bar zahlen, können dann ihre Zahlungen entsprechend anpassen. Bei Kundinnen und Kunden, die uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, geschieht das automatisch.
Welche Regelungen gelten für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden?
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 01. Januar 2023 für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt ist:
- Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
- Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
- Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
Andere Regelungen für Unternehmen
Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas oder Wärme gelten andere Regelungen.
Erklärfilm
Ab wann bekommen Kundinnen und Kunden der SWG die Entlastungen?
Die Preisbremsen greifen ab März 2023, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für alle Energieversorger - auch für die SWG - umfangreiche Anpassungen der IT-Prozesse erfordert.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Dabei werden auch die Entlastungen für Januar und Februar berücksichtigt. Wir informieren Sie detailliert über Ihren konkreten Entlastungsbetrag/Ihren neuen Abschlag.
Musteranschreiben Strompreisbremse
Musteranschreiben Gaspreisbremse
Musteranschreiben Wärmepreisbremse
Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
- Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich gedeckelt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis.
- Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.