Online-Vorträge

An jedem letzten Dienstag im Monat geben Ihnen unsere Energieberater viele Informationen und Tipps in ihren
Online-Vorträgen. Jeweils um 17:30 Uhr geht es los.

Wärme

Unsere Wärmeversorgung

Prinzipiell bedeutet Fernwärme folgendes: Wärme wird in einem Kraftwerk erzeugt und in Form von heißem Wasser über ein Rohrleitungssystem direkt zu den Kunden transportiert.

Unsere Fernwärme erzeugen wir überwiegend nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das heißt: Hier wird gleichzeitig in einer Anlage Wärme und Strom erzeugt. Diese Technik ist besonders effizient und umweltschonend. Mittlerweile betreiben wir mehr als 167 KWK-Anlagen, die über die ganze Stadt Gießen und die Umgebung verteilt sind.

Von diesen vielen dezentralen Erzeugungsanlagen transportieren wir die Wärme in Form von heißem Wasser über ein gut isoliertes Rohrleitungssystem zu unseren Kunden. Dort verbindet der Hausanschluss das Fernwärmenetz mit der Übergabestation im Haus. In der Übergabestation erwärmt das heiße Fernwärme-Wasser über einen Wärmetauscher das Heizungs-und Brauchwasser, das mit Hilfe einer Umwälzpumpe dann in das bestehende Heizsystem gelangt. Ist das Fernwärme-Wasser wieder abgekühlt, wird es zur Erzeugungsanlage zurückgepumpt, dort erneut erhitzt und der Kreislauf beginnt von neuem.

HALLO FERNWÄRME

Ihre Vorteile im Überblick

Sorgenfrei

Mit einem Anschluss an unser Wärmenetz geben Sie die Verantwortung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen jetzt und in Zukunft an uns ab. Sie benötigen keine eigene Heizungsanlage und die Sorge um den Brennstoffeinkauf entfällt damit.

Klimafreundlich

Weniger CO₂, mehr Nachhaltigkeit. Mit Fernwärme schonen Sie die Umwelt.

Sicher

Durch eine Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf die SWG-Fernwärmeversorgung erfüllen Sie automatisch die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Effizient

Geringere Betriebskosten und minimaler Wartungsaufwand sparen Zeit, Ärger und Geld.

Bequem

Machen Sie es sich gemütlich – wir kümmern uns um den Rest. Und sollte es tatsächlich doch einmal zu einem Problem kommen, genügt ein Anruf und wir kümmern uns darum.

Platzsparend

Keine Heizkessel oder Tanks – mehr Raum für das, was Ihnen wichtig ist. Denn: Zum einen ist die nötige Wärme-Übergabestation viel kleiner als ein in der Leistung vergleichbares Brennwertgerät oder eine Wärmepumpe. Zum anderen braucht es weder den üblichen Wärmespeicher noch einen Kamin.

Zuverlässig

Keine Ausfälle – Fernwärme bietet Ihnen komfortable Versorgungssicherheit.

Regional

Wärme aus Ihrer Region. 

Zulässige Ersatzmaßnahme für den Einsatz erneuerbarer Energien nach GEG

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es löst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und führt deren Regelungen in einem Gesetz zusammen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG unter anderem Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Das GEG schreibt vor, dass beim Neubau eines Gebäudes dessen Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt werden muss. Alternativ können klimaschonende Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass die Fernwärme bestimmte Kriterien erfüllt, zum Beispiel kann die Wärme zu mindestens 50 % aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen. Wärme von den SWG erfüllt dieses Kriterium voll. Fernwärme von den SWG gilt also als Ersatzmaßnahme im Sinne des GEG.

 

Öko Therm

Fernwärmeliefervertrag Öko Therm ab 01.01.2025

Preise für die Versorgung mit Fernwärme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Gießen AG (Fernwärmeliefervertrag Öko Therm)

Öko Therm (Gasindex 652) Netto Brutto1
Gesamt-Arbeitspreis Ct/kWh 2 14,141 16,83
   Arbeitspreis ohne CO2-Preis Ct/kWh 12,59 14,98
   CO2-Preis Ct/kWh 1,551 1,85
Leistungspreis EUR/kW und Jahr 27,12 32,27
Verrechnungspreis EUR/Jahr    
Wohnungswärmezähler 123,90 147,44
bis 100 kW 123,90 147,44
bis 175 kW 159,01 189,22

1 inklusive 19 % Umsatzsteuer
2 Arbeitspreis inklusive aller Preisbestandteile, inklusive CO2-Preis nach dem BEHG

Preisstand: 01.01.2025

Öko Therm Preiskomponenten und Preisanpassungsklauseln

Der Wärmepreis für die nach dem Vertrag bezogenen Mengen setzt sich zusammen aus einem Jahresleistungspreis, einem Arbeitspreis und einem Verrechnungspreis.

Jahresleistungspreis

a) Der Jahresleistungspreis für den Wärmebedarf im Lieferjahr beträgt

b) In der vorstehenden Preisformel bedeutet:

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 97,2 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 = 3.727,25 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2019).

c) Als Wärmebedarf in kW für die Berechnung des Jahresleistungspreises gemäß vorstehender lit. a) gilt die von den SWG ermittelte Wärmeleistung, die für das Kundenobjekt auf Basis der einschlägigen DIN EN 12831 an der Übergabestelle vorzuhalten ist.

d) Der Jahresleistungspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Jahresleistungspreise jeweils das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes und der Monatslöhne folgender Monate zugrunde gelegt:

  • für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 1. April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
  • für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.

Arbeitspreis

a) Der Arbeitspreis beträgt

b) In der vorstehenden Preisformel bedeutet:

G1 = Arithmetisches Mittel der Gasindizes (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 652.

G0 = Basis Gasindex (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) = 82,0 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 652.

WP1 = Arithmetisches Mittel der Wärmepreisindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).

WP0 = Basis Wärmepreisindex = 102,3 (Juli 2019, Basis 2020 = 100). Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).

c) Der Arbeitspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Arbeitspreises jeweils das arithmetische Mittel der Gasindizes (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) und der Wärmepreisindizes folgender Monate zugrunde gelegt:

  • für die Bildung des Arbeitspreises zum 1 . April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
  • für die Bildung des Arbeitspreises zum 1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.

Verrechnungspreis

a) Der Verrechnungspreis beträgt je nach Wärmeleistung

Wohnungswärmezähler:

bis 100 kW:

bis 175 kW:

b) In den vorstehenden Preisformeln bedeutet:

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 97,2 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 = 3.727,25 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2019).

c) Als Wärmebedarf in kW für die Berechnung des Verrechnungspreises gemäß vorstehender lit. a) gilt die von den SWG ermittelte Wärmeleistung, die für das Kundenobjekt auf Basis der einschlägigen DIN EN 12831 an der Übergabestelle vorzuhalten ist.

d) Der Verrechnungspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Verrechnungspreises jeweils das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes und der Monatslöhne folgender  Monate zugrunde gelegt:

  • für die Bildung des Verrechnungspreises zum 1. April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
  • für die Bildung des Verrechnungspreises zum1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.

Öko Therm Altenstadt

Fernwärmeliefervertrag Öko Therm Altenstadt ab 01.01.2025

Preise für die Versorgung mit Fernwärme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Gießen AG (Fernwärmeliefervertrag Öko Therm Altenstadt)

Öko Therm Altenstadt (Gasindex 652) Netto Brutto1
Gesamt-Arbeitspreis Ct/kWh 2 13,107 15,60
   Arbeitspreis ohne CO2-Preis Ct/kWh 11,56 13,76
   CO2-Preis Ct/kWh 1,547 1,84
Leistungspreis EUR/kW und Jahr 50,51 60,11
Verrechnungspreis EUR/Jahr    
Wohnungswärmezähler 123,90 147,44
bis 100 kW 123,90 147,44
bis 175 kW 159,01 189,22

1 inklusive 19 % Umsatzsteuer
2 Arbeitspreis inklusive aller Preisbestandteile, inklusive CO2-Preis nach dem BEHG

Preisstand: 01.01.2025

Öko Therm Altenstadt Preiskomponenten und Preisanpassungsklauseln

Der Wärmepreis für die nach dem Vertrag bezogenen Mengen setzt sich zusammen aus einem Jahresleistungspreis, einem Arbeitspreis und einem Verrechnungspreis.

Jahresleistungspreis

a) Der Jahresleistungspreis für den Wärmebedarf im Lieferjahr beträgt

b) In der vorstehenden Preisformel bedeutet:

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 97,2 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 = 3.727,25 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2019).

c) Als Wärmebedarf in kW für die Berechnung des Jahresleistungspreises gemäß vorstehender lit. a) gilt die von den SWG ermittelte Wärmeleistung, die für das Kundenobjekt auf Basis der einschlägigen DIN EN 12831 an der Übergabestelle vorzuhalten ist.

d) Der Jahresleistungspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Jahresleistungspreise jeweils das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes und der Monatslöhne folgender Monate zugrunde gelegt:

  • für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 1. April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
  • für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.

Arbeitspreis

a) Der Arbeitspreis beträgt

b) In der vorstehenden Preisformel bedeutet:

G1 = Arithmetisches Mittel der Gasindizes (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 652.

G0 = Basis Gasindex (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) = 82,0 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 652.

HS1 =  Arithmetisches Mittel der Hackschnitzelindizes (Holz in Form von Plättchen oder Schnitzel (ohne Waldhackschnitzel)) der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 114.

HS0 = Basis Hackschnitzelindex (Holz in Form von Plättchen oder Schnitzel (ohne Waldhackschnitzel)) = 135,4 (Juli 2019, Basis 2021 = 100. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 114.

WP1 = Arithmetisches Mittel der Wärmepreisindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).

WP0 = Basis Wärmepreisindex = 102,3 (Juli 2019, Basis 2020 = 100). Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).

c) Der Arbeitspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Arbeitspreises jeweils das arithmetische Mittel der Gasindizes (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe), der Hackschnitzelindizes und der Wärmepreisindizes folgender Monate zugrunde gelegt:

  • für die Bildung des Arbeitspreises zum 1. April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
  • für die Bildung des Arbeitspreises zum 1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.

Verrechnungspreis

a) Der Verrechnungspreis beträgt je nach Wärmeleistung

Wohnungswärmezähler:

bis 100 kW:

bis 175 kW:

b) In den vorstehenden Preisformeln bedeutet:

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 97,2 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 = 3.727,25 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2019).

c) Als Wärmebedarf in kW für die Berechnung des Verrechnungspreises gemäß vorstehender lit. a) gilt die von den SWG ermittelte Wärmeleistung, die für das Kundenobjekt auf Basis der einschlägigen DIN EN 12831 an der Übergabestelle vorzuhalten ist.

d) Der Verrechnungspreis verändert sich zum 1. April und   1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Verrechnungspreises jeweils das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes und der Monatslöhne folgender  Monate zugrunde gelegt:

  • für die Bildung des Verrechnungspreises zum 1. April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
  • für die Bildung des Verrechnungspreises zum1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.

Öko Therm Pellets

Fernwärmeliefervertrag Öko Therm Pellets ab 01.04.2025

Preise für die Versorgung mit Fernwärme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Gießen AG (Fernwärmeliefervertrag Öko Therm Pellets)

Öko Therm Pellets Netto Brutto1
Gesamt-Arbeitspreis Ct/kWh 2 8,13 9,67
   Arbeitspreis ohne CO2-Preis Ct/kWh 8,13 9,67
   CO2-Preis Ct/kWh 0,00 0,00
Leistungspreis EUR/kW und Jahr 27,43 32,64
Verrechnungspreis EUR/Jahr    
Wohnungswärmezähler 125,34 149,15
bis 100 kW 125,34 149,15
bis 175 kW 160,87 191,44

1 inklusive 19 % Umsatzsteuer
2 Arbeitspreis inklusive aller Preisbestandteile, inklusive CO2-Preis nach dem BEHG

Preisstand: 01.04.2025

Öko Therm Pellets Preiskomponenten und Preisanpassungsklauseln

Der Wärmepreis für die nach dem Vertrag bezogenen Mengen setzt sich zusammen aus einem Jahresleistungspreis, einem Arbeitspreis und einem Verrechnungspreis.

Jahresleistungspreis

a) Der Jahresleistungspreis für den Wärmebedarf im Lieferjahr beträgt

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 99,1 (April 2021, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18.04.2018 = 3.825,52 EUR (Bruttolohn Stand 01.04.2021).

Für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 01.04.2025 wurden die arithmetischen Mittel folgender Monatswerte zugrunde gelegt (Monate August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres):

Monat Index
I1 L1
Januar 2025 117,1 4.319,57
Dezember 2024 116,2 4.319,57
November 2024 116,2 4.319,57
Oktober 2024 116,2 4.319,57
September 2024 116,0 4.319,57
August 2024 116,0 4.319,57

Zum 01.04.2025 ergibt sich folgender Jahresleistungspreis (netto):

LP = 27,43 EUR/kW und Jahr

  • Auf die vorgenannten Nettopreise wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe (Stand 01.04.2025: 19 %) erhoben.

Arbeitspreis

a) Der Arbeitspreis beträgt

P1 = Arithmetisches Mittel der Pelletsindizes (Pellets, Briketts, Scheiten o.ä. Formen aus Sägespänen u.a. Sägenebenprodukten) der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 127 (früher 128).

P0 = Basis Pelletsindex (Pellets, Briketts, Scheiten o.ä. Formen aus Sägespänen u.a. Sägenebenprodukten) = 94,8 (April 2021, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 127 (früher 128).

WP1 = Arithmetisches Mittel der Wärmepreisindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).

WP0 = Basis Wärmepreisindex = 95,2 (April 2021, Basis 2020 = 100). Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).

Für die Bildung des Arbeitspreises zum 01.04.2025 wurden die arithmetischen Mittel folgender Monatswerte zugrunde gelegt (Monate August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres):

 

Monat Index
P1 WP1
Januar 2025 130,7 167,8
Dezember 2024 124,6 169,2
November 2024 123,4 169,9
Oktober 2024 123,1 171,1
September 2024 122,0 172,9
August 2024 121,2 173,7

Zum 01.04.2025 ergibt sich folgender Arbeitspreis (netto):

AP = 8,13 Cent/kWh

Auf die vorgenannten Nettopreise wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe (Stand 01.04.2025: 19 %) erhoben.

 

Verrechnungspreis

Wohnungswärmezähler:

bis 100 kW:

bis 175 kW:

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 99,1 (April 2021, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18.04.2018 = 3.825,52 EUR (Bruttolohn Stand 01.04.2021).

Für die Bildung des Verrechnungspreises zum 01.04.2025 wurden die arithmetischen Mittel folgender Monatswerte zugrunde gelegt (Monate August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres):

Monat Index
I1 L1
Januar 2025 117,1 4.319,57
Dezember 2024 116,2 4.319,57
November 2024 116,2 4.319,57
Oktober 2024 116,2 4.319,57
September 2024 116,0 4.319,57
August 2024 116,0 4.319,57

Zum 01.04.2025 ergibt sich folgender Verrechnungspreis (netto):

  • Wohnungswärmezähler: VP: 125,34 Euro
  • bis 100 kW: VP = 125,34 EUR/Jahr
  • bis 175 kW: VP = 160,87 EUR/Jahr

Auf die vorgenannten Nettopreise wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe (Stand 01.04.2025: 19 %) erhoben.

Öko Therm Wärmepumpe

Fernwärmeliefervertrag Öko Therm Wärmepumpe ab 01.04.2025

Preise für die Versorgung mit Fernwärme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Gießen AG (Fernwärmeliefervertrag Öko Therm Wärmepumpe)

Öko Therm Wärmepumpe Netto Brutto1
Gesamt-Arbeitspreis Ct/kWh 2 12,04 14,33
   Arbeitspreis ohne CO2-Preis Ct/kWh 12,04 14,33
   CO2-Preis Ct/kWh 0,00 0,00
Leistungspreis EUR/kW und Jahr 27,44 32,65
Verrechnungspreis EUR/Jahr    
Wohnungswärmezähler 125,35 149,17
bis 100 kW 125,35 149,17
bis 175 kW 160,89 191,46

1 inklusive 19 % Umsatzsteuer
2 Arbeitspreis inklusive aller Preisbestandteile, inklusive CO2-Preis nach dem BEHG

Preisstand: 01.04.2025

Öko Therm Wärmepumpe Preiskomponenten und Preisanpassungsklauseln

Der Wärmepreis für die nach dem Vertrag bezogenen Mengen setzt sich zusammen aus einem Jahresleistungspreis, einem Arbeitspreis und einem Verrechnungspreis.

Jahresleistungspreis

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 99,9 (Juli 2021, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18.04.2018 = 3.825,52 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2021).

Für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 01.04.2025 wurden die arithmetischen Mittel folgender Monatswerte zugrunde gelegt (Monate August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres):

Monat Index
I1 L1
Januar 2025 117,1 4.319,57
Dezember 2024 116,2 4.319,57
November 2024 116,2 4.319,57
Oktober 2024 116,2 4.319,57
September 2024 116,0 4.319,57
August 2024 116,0 4.319,57

Zum 01.04.2025 ergibt sich folgender Jahresleistungspreis (netto):

LP = 27,44 EUR/kW und Jahr

Auf die vorgenannten Nettopreise wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe (Stand 01.04.2025: 19 %) erhoben.

Arbeitspreis

S1 = Arithmetisches Mittel des Stromindizes (Elektrischer Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 613.

S0 = Basis Stromindex (Elektrischer Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) = 95,1 (Juli 2021, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 613.

WP1 = Arithmetisches Mittel der Wärmepreisindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77.

WP0 = Basis Wärmepreisindex = 95,7 (Juli 2021, Basis 2020 = 100). Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77.

Für die Bildung des Arbeitspreises zum 01.04.2025 wurden die arithmetischen Mittel folgender Monatswerte zugrunde gelegt (Monate August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres):

Monat Index
S1 WP1
Januar 2025 164,1 167,8
Dezember 2024 167,7 169,2
November 2024 168,7 169,9
Oktober 2024 165,3 171,1
September 2024 164,4 172,9
August 2024 165,8 173,7

Zum 01.04.2025 ergibt sich folgender Arbeitspreis (netto):

AP = 12,04 Cent/kWh

Auf die vorgenannten Nettopreise wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe (Stand 01.04.2025: 19 %) erhoben.

Verrechnungspreis

Wohnungswärmezähler:

bis 100 kW:

bis 175 kW:

I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

I0 = Basis Investitionsgüterindex = 99,9 (Juli 2021, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.

L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.

L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05.10.2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18.04.2018 = 3.825,52 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2021).

Für die Bildung des Verrechnungspreises zum 01.04.2025 wurden die arithmetischen Mittel folgender Monatswerte zugrunde gelegt (Monate August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres):

Monat Index
I1 L1
Januar 2025 117,1 4.319,57
Dezember 2024 116,2 4.319,57
November 2024 116,2 4.319,57
Oktober 2024 116,2 4.319,57
September 2024 116,0 4.319,57
August 2024 116,0 4.319,57

Zum 01.04.2025 ergibt sich folgender Verrechnungspreis (netto):

  • Wohnungswärmezähler: VP: 125,35 Euro
  • bis 100 kW: VP = 125,35 EUR/Jahr
  • bis 175 kW: VP = 160,89 EUR/Jahr

Auf die vorgenannten Nettopreise wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe (Stand 01.04.2025: 19 %) erhoben.

Primärenergiefaktor

Primärenergiefaktor - was ist das überhaupt?

Der Primärenergiefaktor gibt an, wie viel Primärenergie man je nach Energieträger für eine bestimmte Menge Endenergie benötigt. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt also den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender ein Energieträger, desto niedriger der Primärenergiefaktor und damit auch der CO2-Ausstoß. 

Beispiele für Primärenergiefaktoren unterschiedlicher Energieträger

Energieträger Primärenergiefaktor
Strom 1,8
Braunkohle 1,2
Steinkohle 1,1
Flüssiggas 1,1
Heizöl 1,1
Erdgas 1,1
SWG-Wärme
im Gebiet Gießen
0,25
Holzpellets 0,2

0,25: Spitzenwert für unsere Wärme

Wie effizient und nachhaltig wir den Primärenergieträger Erdgas und Biomasse in nutzbare Wärme wandeln, lässt sich an einer Zahl ablesen: 0,25. Das ist der sogenannte Primärenergiefaktor für Gießener Fernwärme. Heißt: Für jede Kilowattstunde Wärme, die wir liefern, müssen wir bilanziell nur noch 0,25 Kilowattstunden Primärenergie (zum Beispiel Erdgas) einsetzen. Ein Wert, mit dem wir deutschlandweit ganz weit oben rangieren.

Viel wichtiger als das Abschneiden im nationalen Vergleich ist natürlich der positive Effekt auf die Umwelt. Und dass unsere Kundinnen und Kunden davon profitieren. Wer heute baut, muss für sein neues Eigenheim strenge Auflagen in Sachen Primärenergiebedarf erfüllen, um in den Genuss staatlicher Förderungen zu kommen. Wer baut oder seine Immobilie energetisch saniert und sich für Gießener Fernwärme entscheidet, hält die entsprechenden Vorgaben spielend ein.

Der Primärenergiefaktor von 0,25 gilt im Gebiet Gießen. Den aktuellen Primärenergiefaktor für umliegende Städte und Gemeinden erfragen Sie bitte bei unserer Energieberatung unter Telefon 0641 708-1453.

Anschluss und Übergabestation

Verfügbarkeit

Können Ihr Haus oder Ihre Wohnung an das SWG-Fernwärmenetz angeschlossen werden? Unsere Netzgebietskarte zeigt es Ihnen.

Hausanschluss

Der Wärmehausanschluss kann bei einem Neubau mit Keller über eine sogenannte Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) zusammen mit den Hausanschlussleitungen für Strom, Trinkwasser und Telekommunikation in nur einem Graben in den Hausanschlussraum geführt werden. Damit ist nur ein Wanddurchbruch für alle Anschlussleitungen erforderlich.

Ihre Ansprechpartner

SWG-Kundenzentrum
Marktplatz 15
35390 Gießen
E-Mail: energieberatung@stadtwerke-giessen.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar unter 0641 708-1453

Übergabestation

Die Übergabestation ist Ihre Verbindung zum Wärmenetz. Sie braucht wenig Platz, arbeitet geräuscharm und verursacht keinerlei Schmutz oder Abgase. Ihre weiteren Vorteile: sie ist benutzerfreundlich und verursacht nur geringe Wartungskosten. Sämtliche Bestandteile sind selbstverständlich so gut gedämmt, dass nahezu keine Wärmeverluste entstehen. Wärmeübergabestationen sind in vielen Varianten, ganz auf Ihre individuelle Nutzung zugeschnitten, erhältlich.

Hier finden Sie Informationen zu Wärmeübergabestationen für

Fragen zum Thema Übergabestationen

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Rechtliches

Für Installateure

Belege für die Effizienz unserer Wärme

Auf Grundlage der AVBFernwärmeV § 1a (2) veröffentlichen die Stadtwerke Gießen ihre Netzverluste:

  • Wärmeerzeugung: 566.536 MWh
  • Wärmeabsatz: 466.478 MWh
  • Netzverlust: 100.058 MWh

Grundlage: letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr