CO2-Preis nach dem BEHG

Was besagt das BEHG?

Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen für deren Emissionen CO2-Zertifikate kaufen. Ein solcher Inverkehrbringer sind auch die Stadtwerke Gießen (SWG). Es ist politisch gewollt, dass die CO2-Kosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden, um dort eine Lenkungswirkung zu entfalten. Das heißt: Durch die höheren Energiepreise soll klimafreundliches Verhalten wie z.B. der Umstieg auf den ÖPNV oder die Umrüstung auf klimafreundlichere Heizungen gefördert werden.

Ziel des BEHG

Durch das klimaschonendere Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Klimaschutzziele aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten werden und die Erderwärmung begrenzt werden auf unter 2° Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Zudem wird das Ziel verfolgt, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral ist.

Auswirkungen des CO2-Preises auf den Brennstoff Erdgas

Auch der Brennstoff Erdgas ist vom BEHG betroffen. Der CO2-Preis ist politisch festgelegt und steigt kontinuierlich über die nächsten fünf Jahre an. Der konkrete Preisaufschlag für Erdgas ergibt sich aus dem spezifischen Emissionsfaktor in Höhe von 0,182 t CO2/MWh multipliziert mit dem für das jeweilige Jahr gültigen CO2-Preis:

Jahr Preis pro Tonne CO2 Zusatzkosten für Erdgas
pro kWh netto
2021 25 EUR 0,455 Ct
2022 30 EUR 0,546 Ct
2023 35 EUR 0,637 Ct
2024 45 EUR 0,819 Ct
2025 55 EUR 1,001 Ct

Gaspreise in der Grundversorgung ab 01.01.2021

Der CO2-Preis für Erdgas ab 01.01.2021 liegt also bei 0,455 Ct/kWh (netto).

Allerdings konnten wir unser Erdgas für 2021 günstiger einkaufen als im letzten Jahr und geben diesen Vorteil in Höhe von rund 0,20 Ct/kWh netto an unsere Kundinnen und Kunden weiter.

Die Arbeitspreise der Grundversorgung Erdgas steigen daher ab dem 01.01.2021 nur um 0,25 Ct/kWh netto (rund 0,30 Ct/kWh brutto).