CO2-Preis nach dem BEHG
Ab dem 01.01.2021 kostet der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über das Heizen und Autofahren Geld. Geregelt ist dieser CO2-Preis über das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, das bereits am 20.12.2019 in Kraft getreten ist.
Was besagt das BEHG?
Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen für deren Emissionen CO2-Zertifikate kaufen. Ein solcher Inverkehrbringer sind auch die Stadtwerke Gießen (SWG). Es ist politisch gewollt, dass die CO2-Kosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden, um dort eine Lenkungswirkung zu entfalten. Das heißt: Durch die höheren Energiepreise soll klimafreundliches Verhalten wie z.B. der Umstieg auf den ÖPNV oder die Umrüstung auf klimafreundlichere Heizungen gefördert werden.
Ziel des BEHG
Durch das klimaschonendere Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Klimaschutzziele aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten werden und die Erderwärmung begrenzt werden auf unter 2° Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Zudem wird das Ziel verfolgt, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral ist.
Auswirkungen des CO2-Preises auf den Brennstoff Erdgas
Auch der Brennstoff Erdgas ist vom BEHG betroffen. Der CO2-Preis ist politisch festgelegt und steigt kontinuierlich über die nächsten fünf Jahre an. Die Erhöhung für 2023 wurde um ein Jahr verschoben, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten. Damit werden die anderen beiden Stufen ebenfalls nach hinten rutschen. Der konkrete Preisaufschlag für Erdgas ergibt sich aus dem spezifischen Emissionsfaktor in Höhe von 0,182 t CO2/MWh multipliziert mit dem für das jeweilige Jahr gültigen CO2-Preis:
Jahr | Preis pro Tonne CO2 | Zusatzkosten für Erdgas pro kWh netto |
2021 | 25 EUR | 0,455 Ct |
2022 | 30 EUR | 0,546 Ct |
2023 | 30 EUR | 0,546 Ct |
2024 | 35 EUR | 0,637 Ct |
2025 | 45 EUR | 0,819 Ct |
2026 | 55 EUR | 1,001 Ct |