Grund- und Ersatzversorgung
Tarifinformation
Vertragslaufzeit | auf unbestimmte Zeit |
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Kündigungsfrist | 2 Wochen |
Preisgarantie | keine |
Zahlungsweise | monatliche Abschläge |
Verbrauchsbereich | bis 10.000 kWh/Jahr |
Serviceleistungen inklusive | Energieberatung im SWG-Kundenzentrum, Vergünstigungen bei Dienstleistungspaket enerGIeßen, Service-Hotline, Kundenzeitschrift elahn, Förderprogramme |
Besonderheit | ohne und mit Schwachlastregelung |
Vertriebsgebiet | nur im Netzgebiet der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) |
Grundversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die Stadtwerke Gießen AG sind im Netzgebiet Gießen der Mittelhessen Netz GmbH der Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.