Grund- und Ersatzversorgung

Tarifinformation

Vertragslaufzeitauf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist2 Wochen
Preisgarantiekeine
Zahlungsweisemonatliche Abschläge
Verbrauchsbereichbis 10.000 kWh/Jahr
Serviceleistungen inklusiveEnergieberatung im SWG-Kundenzentrum, Vergünstigungen bei Dienstleistungspaket enerGIeßen, Service-Hotline, Kundenzeitschrift elahn, Förderprogramme
Besonderheitohne und mit Schwachlastregelung
Vertriebsgebietnur im Netzgebiet der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N)

Grundversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die Stadtwerke Gießen AG sind im Netzgebiet Gießen der Mittelhessen Netz GmbH der Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.