Mieterstrom

Mein Zuhause - mein Strom

Die richtige Lösung sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Hauseigentümerinnen und -eigentümer eines Mehrfamilienhauses.

Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner

Profitieren Sie als Bewohnerinnen und Bewohner vom erzeugten Strom aus der PV-Anlage auf dem Dach Ihres Wohngebäudes.

Wenn Bewohnerinnen und Bewohner eines Mehrfamilienhauses den aus der hauseigenen PV-Anlage erzeugten Strom direkt nutzen, zusätzlich sauberen Ökostrom aus dem Netz beziehen und dabei Geld einsparen können, nennen wir das Mieterstrom.

Von diesem Angebot können Sie profitieren: Rund um die Uhr, zu einem vergünstigten Preis, egal ob die Sonne scheint oder nicht.

 

Vorteile für Bewohnerinnen und Bewohner

Schließen Sie jetzt Ihren Mieterstromtarif ab und:

  • reduzieren Sie Ihre Stromkosten,
  • beziehen Sie immer 100 % Ökostrom,
  • profitieren Sie doppelt und werden Sie Teil der Energiewende: Geld einsparen und die Umwelt schützen.

Mit unserem Mieterstromtarif erhalten Sie immer sauberen und günstigen Strom vom Dach zu einem attraktiven Strompreis. Der Wechsel ist einfach und unkompliziert.

Mieterstrom: Strom vom Dach, unter dem Sie wohnen

 

Haben Sie Fragen rund um das Thema Mieterstrom?

Kann ich mit dem Mieterstromtarif von den SWG Geld einsparen?

Der Mieterstromtarif ist besonders günstig und liegt immer unterhalb der jeweiligen Grundversorgung. Wir vergleichen regelmäßig verschiedene Angebote und passen den Mieterstromtarif – sofern möglich – an.

Die aktuellen Konditionen können Sie jederzeit auf der Mieterstrom-Webseite erfahren.

Der Mieterstromtarif gilt für die Gesamtmenge der verbrauchten Energie, also unabhängig davon, ob der Strom aus der PV-Anlage oder aus dem öffentlichen Netz stammt.

Woher weiß ich, ob in meinem Gebäude Mieterstrom angeboten wird?

Falls Sie nicht wissen, ob in Ihrem Wohngebäude ein Mieterstromtarif abgeschlossen werden kann, können Sie uns gerne kontaktieren und wir beantworten Ihnen diese Frage. Sie erreichen uns telefonisch und können uns persönlich in Gießen im Kundenzentrum am Marktplatz oder in der Lahnstraße 31 besuchen.

Alternativ können Sie sich an Ihren Vermieter oder Ihren Hausverwalter wenden.

Mein Nachbar (aus einem anderen Haus) hat den Mieterstromtarif bei den SWG abgeschlossen. Kann ich diesen Tarif auch abschließen?

Der Mieterstromtarif ist objektbezogen. Profitieren können nur Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohngebäudes, in welchem die SWG ein Mieterstromkonzept umgesetzt haben.

Woher kommt der Strom, wenn die Sonne nicht scheint?

Falls die PV-Anlage den aktuellen Strombedarf im Gebäude nicht komplett deckt, beziehen Mieterstrom-Kunden 100 % Ökostrom aus dem Netz.

Muss ich den Mieterstromtarif abschließen, um vom erzeugten Strom aus der PV-Anlage zu profitieren?

Ja. Nur wenn Sie den Mieterstromtarif abschließen, profitieren Sie vom erzeugten Strom aus der PV-Anlage auf dem Dach, unter dem Sie wohnen.

Ich werde zurzeit von einem anderen Versorger mit Strom beliefert – kann ich den Mieterstromtarif bei den SWG abschließen?

Das ist kein Problem: Unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen können Sie unseren Mieterstromtarif abschließen und wir kümmern uns um alles Weitere.

Wann erhalte ich meine Turnusrechnung?

Die Zählerablesung der Mieterstromzähler erfolgt stichtagsgenau zum 31.12. eines Jahres. Sie müssen den SWG keine Zählerstände mitteilen. Die Turnusrechnung erhalten Sie anschließend zu Beginn des Folgejahres.

Ich beziehe bereits von den SWG Strom – kann ich in den Mieterstromtarif wechseln?

Ja, vorausgesetzt wir bieten den Mieterstromtarif in Ihrem Wohngebäude an. Gerne ermöglichen wir Ihnen den Wechsel in den Mieterstromtarif zum nächstmöglichen Termin. Sie bekommen anschließend eine Vertragsbestätigung.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Da der Mieterstromtarif objektbezogen ist, können Sie diesen nicht immer in eine neue Wohnung „mitnehmen“. Sie erhalten eine Schlussrechnung für den Verbrauch bis zu Ihrem Auszug. Gerne beliefern wir Sie auch an der neuen Adresse zu einem unserer attraktiven Stromtarife.

Ihre Ansprechpartner

SWG-Kundenzentrum
Marktplatz 15
35390 Gießen

SWG-Kundenservice
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Telefon 0800 23 02 100 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz und allen dt. Mobilfunknetzen)

Der Abschluss des Mieterstromvertrages ist nur in Immobilien möglich, in denen die SWG gemeinsam mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer ein Mieterstrommodell abbilden. Wenn Sie nicht wissen, ob die SWG bei Ihnen im Haus Mieterstrom anbieten, rufen Sie uns einfach an oder schreiben eine E-Mail.

Mieterstrom Netzgebiet MIT.N

Preise ab 01.01.2024

Der Mieterstromtarif gilt für die Gesamtmenge der von Ihnen verbrauchten Energie- also unabhängig davon, ob der Strom aus der PV-Anlage oder aus dem öffentlichen Netz stammt

Mieterstrompreise im Netz der Mittelhessen Netz GmbH netto1 brutto2
Arbeitspreis Ct/kWh 25,17 29,95
Grundpreis EUR/Jahr 96,64 115,00

1 inklusive aller Preisbestandteile, exklusive Umsatzsteuer, Preisstand 01.01.2024
2 inklusive 19% Umsatzsteuer

 

Mieterstrom Netzgebiet OVAG

Preise ab 01.01.2024

Der Mieterstromtarif gilt für die Gesamtmenge der von Ihnen verbrauchten Energie- also unabhängig davon, ob der Strom aus der PV-Anlage oder aus dem öffentlichen Netz stammt

Mieterstrompreise im Netz der OVAG netto1 brutto2
Arbeitspreis Ct/kWh 25,17 29,95
Grundpreis EUR/Jahr 127,01 151,14

1 inklusive aller Preisbestandteile, exklusive Umsatzsteuer, Preisstand 01.01.2024
2 inklusive 19% Umsatzsteuer

 

Informationen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Die SWG realisieren verschiedene Mieterstrommodelle mit Wohnungseigentümergesellschaften (WEG´s), Wohnungsbaugesellschaften oder auch privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. Für die Ausarbeitung eines Konzeptes werden die geplanten oder vorhandenen Strukturen berücksichtigt.

Sie interessieren sich für eine Mieterstromlösung in einem Mehrfamilienhaus? Sie haben idealerweise ein Objekt mit mindestens 12 Wohneinheiten? Dann übernehmen die SWG für Sie die Planung, Konzeptionierung und Umsetzung einer geeigneten Lösung. Neben der technischen Abwicklung kümmern wir uns auch um die Erstellung der Stromverträge sowie die Stromabrechnungen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Ich habe noch keine PV-Anlage auf dem Dach meines Mehrfamilienhauses installiert. Wie komme ich zu Mieterstrom?

  • Die Eigentümerinnen und Eigentümer schließen mit den SWG einen Dachmietvertrag ab.
  • Die SWG planen, installieren und betreiben eine PV-Anlage,
  • Der erzeugte PV-Strom wird direkt im Gebäude genutzt und an die Bewohnerinnen und Bewohner geliefert.
  • Die SWG liefern den zusätzlich benötigten Ökostrom aus dem öffentlichen Netz.

Ich habe bereits in eine eigene PV-Anlage investiert. Kann ich mit den SWG auch Mieterstrom abbilden?

  • Gerne werden wir eine Aufnahme der bestehenden PV- Anlage und der verbauten Technik durchführen.
  • Die SWG pachten die PV-Anlage von der Eigentümerin oder dem Eigentümer.
  • Der erzeugte Strom aus der PV-Anlage wird direkt im Gebäude genutzt und an die Bewohnerinnen und Bewohner geliefert.
  • Der zusätzlich benötigte Ökostrom wird durch die SWG geliefert.

Vorteile für Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Sie beteiligen sich aktiv an der Energiewende.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer haben keinen Mehraufwand, die SWG kümmern sich um alles.
  • Finanzieller Anreiz und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner durch die Möglichkeit, den vergünstigten Mieterstromtarif abzuschließen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Mieterstrom?

Was sind die Voraussetzungen für Mieterstrom?

Die SWG realisieren derzeit die Energielösung Mieterstrom in Gebäuden mit mindestens 12 Wohneinheiten. Nach heutigem Stand müssen mindestens 40 % der Fläche des Gebäudes Wohnraum sein.

Auf Ihre Anfrage prüfen die SWG, ob die Dachfläche und die Zähleranlage die Anforderungen für ein Mieterstrommodell erfüllen und erstellen Ihnen bei Eignung gerne ein entsprechendes Angebot.

Welche Kosten fallen für mich / für uns an?

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles und auf Ihr Objekt zugeschnittenes Angebot.

Ich habe bereits eine PV-Anlage auf meinem Wohngebäude installiert. Kann ich mit den SWG auch dann ein Mieterstrommodell umsetzen?

Gerne! Auch wenn Sie bereits eine PV-Anlage auf Ihrem Wohngebäude installiert haben, können die SWG das Mieterstromkonzept bei Ihnen implementieren.

Die gegebenen Voraussetzungen werden geprüft und die installierte PV-Anlage begutachtet. Anschließend erstellen die SWG Ihnen ein passendes Angebot für die Umsetzung eines Mieterstromkonzeptes.

Was sind meine / unsere Vorteile durch Mieterstrom?

Bei der Realisierung eines Mieterstromkonzeptes entsteht für Sie kein Mehraufwand, die SWG kümmern sich um alles.

Mit der Entscheidung für Mieterstrom beteiligen Sie sich aktiv an der Energiewende. Und durch den günstigen Mieterstromtarif schaffen Sie einen finanziellen Anreiz für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Ihre Ansprechpartnerin

Vertrieb Energielösungen
Lisa Müller
E-mail: mieterstrom@stadtwerke-giessen.de